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Green Deal: DIHK legt Stellungnahme zum CO2-Grenzausgleich vor

Die Europäische Kommission plant, im Rahmen des Green Deal für ausgewählte Sektoren einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus einzuführen, um „Carbon Leakage“ vorzubeugen. Im Gegenzug sollen bestehende Schutzmechanismen (wie die freie Zuteilung im EU-Emissionshandel) abgeschafft oder zurückgefahren werden. Der DIHK hat zu diesem Vorhaben bereits am 1. April 2020 Leitlinien veröffentlicht und diese nun nach umfangreicher Konsultation mit den IHKs erweitert. Mit dieser umfassenderen Stellungnahme beteiligt sich der DIHK an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zum CO2-Grenzausgleich.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Europäische Kommission erkennt Carbon Leakage als Gefahr für die europäische Wirtschaft und wirksamen Klimaschutz als zentrales Politikziel an. Die im Rahmen des Green Deal beabsichtigte unilaterale Erhöhung der EU-Klimaschutzambition verschärft das Carbon-Leakage-Risiko solange, wie andere Wirtschaftsregionen ihre Ambition nicht auf ein vergleichbares Niveau steigern. Bis dahin hält der DIHK einen effektiven Schutz von handels- und energieintensiven Unternehmensbranchen für erforderlich.
  • Die Frage, ob ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment – CBA) wirksam, rechtssicher, zielgerichtet und für die Unternehmen handhabbar umgesetzt werden kann, ist noch offen. In jedem Fall bringt ein solcher Mechanismus in der Umsetzung erhebliche Herausforderungen mit sich, die zu keinen wirtschaftlichen Verwerfungen führen dürfen.
  • Gleichzeitig gilt: Die bestehenden Carbon-Leakage-Schutzmechanismen haben sich bewährt und sollten zumindest fortgeführt werden.
  • Die von der EU-Kommission zur Diskussion gestellten CO2-Grenzausgleichsmechanismen bergen das Risiko, handelspolitische Gegenmaßnahmen anderer Wirtschaftsregionen zu provozieren und könnten zu mehr Protektionismus im internationalen Handel führen. Die international stark verflochtene deutsche Wirtschaft würde hierunter besonders leiden.
  • Eine Ausdehnung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) auf Importe sollte nicht dazu führen, dass Importeure CO2-Zertifikate aufkaufen, die eigentlich für bislang dem EU ETS unterliegenden Anlagen vorgesehen sind.
  • Ein etwaiger CO2-Grenzausgleichsmechanismus sollte auch darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit exportorientierter Branchen auf Märkten in Drittländern zu wahren.
  • Der CO2-Fußabdruck eines Importgutes müsste möglichst präzise und gleichzeitig unbürokratisch bestimmt werden können, um eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung ausländischer Produzenten zu vermeiden. Zudem wäre eine Überwachung durch unabhängige Dritte notwendig, die ebenso zuverlässig und feinmaschig sein müsste wie für Anlagen im EU ETS. Die Umgehung des Mechanismus müsste verhindert werden.

Implementiert ein Drittland ähnlich ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen wie die EU, die zu einer vergleichbaren CO2-Bepreisung führen, sollten die von dort in die EU importierten Produkte nicht mit einem Ausgleich belegt werden.

Quelle: DIHK

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