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Green Deal: Zeitplan für Novelle der klima- und energierechtlichen Vorgaben der EU

Die Europäische Kommission hat am 19. Oktober 2020 ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2021 veröffentlicht. Im Zentrum steht die Anpassung fast aller klima- und energierechtlicher Vorgaben an die im Rahmen des Green Deal gesteigerte Klimaschutzambition. Viele der Änderungen werden unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf Unternehmen haben.

Wie die Europäische Kommission in ihrer Folgenabschätzung zur Anhebung des 2030-CO2-Reduktionsziels der EU von 40 auf 55 Prozent darlegte, bedarf es zur Erreichung der erforderlichen zusätzlichen Emissionseinsparungen einer umfassenden Anpassung aller relevanten energie- und klimarechtlichen Vorgaben der EU. In ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2021 hat die Europäische Kommissionen einen indikativen Zeitplan festgelegt.

In vielen Fällen werden die Anpassungen weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland haben, die der DIHK in einer Kurzanalyse Anfang September dargelegt hat.

Im 2. Quartal 2021 (voraussichtlich im Juni) sollen Vorschläge zur Novelle folgender Gesetze vorgelegt werden:

  • Richtlinie über das Europäische Emissionshandelssystem (u. a. zur Einbeziehung des Flug- und Seeverkehrs sowie der Nutzung der Einnahmen als Eigenmittelquelle für die EU)
  • Lastenteilungsverordnung
  • Energieeffizienz-Richtlinie
  • Erneuerbare-Energien-Richtlinie
  • Verordnung über die Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF)
  • Energiesteuer-Richtlinie
  • Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
  • Verordnung zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge

Zudem plant die Kommission, ebenfalls im 2. Quartal einen Gesetzesvorschlag für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus vorzulegen.

Im 3. Quartal 2021 sollen Vorschläge zur Novelle folgender Gesetze vorgelegt werden:

  • Richtlinie zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern
  • Verordnung über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes
  • Fortentwicklung der europäischen Abgasnormen für Pkw und Lkw (nach EURO6/VI).

Im 4. Quartal 2021 sollen Vorschläge zur Novelle folgender Gesetze vorgelegt werden:

  • Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und die Verordnung über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen (Novelle des 3. Energiepakets für den Gasmarkt).

Quelle: DIHK

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