Harmonisierte Giftinformationen: Neue Hinweise

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat das Übermittlungsformat für die harmonisierten Giftinformationen aktualisiert. Auf Basis der neuen IUCLID-Software enthält das aktualisierte Format Lösungen aus der zweiten Änderung von Anhang VIII der CLP-Verordnung, etwa Ausnahmen für Kraftstoffe oder Bauprodukte (Standardformeln). Das Einreichungsportal zeigt laut ECHA nun auch den Status der Meldung im Einreichungsbericht an. Auf der Website werden ferner vorbereitete Standardformeldatensätze für die Bauprodukte Zement, Gipsbindemittel und fertigen Beton zur Verfügung gestellt. Auch ein aktualisierter Leitfaden ist verfügbar.

Weitere Infos finden Sie auf der Website der ECHA.

Darüber hinaus weist der DIHK erneut auf das Webinar der ECHA zur harmonisierten Meldung an Giftinformationszentren am 4. November 2020 hin.

Eine Aufzeichnung finden Sie hier.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Business Angels Deutschland e.V. veranstaltet das Matchingevent „Female Funding ‘24“ mit spannenden Panels, Keynotes und Impulsstatements.
Umwelt & Energie

Kurzumfrage: Fragen zur Stromweiterleitung und Kundenanlagen

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in Deutschland zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.

weiterlesen