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Save The Date: Online-Event zur Ergebnispräsentation der Studie „Sprunginnovation in Deutschland“ am 10. Dezember 2020

Am 10. Dezember 2020 findet von 15:00 – 17:00 Uhr die virtuelle Veranstaltung „Radikale Innovation – durch unternehmerische Forscher und forschende Unternehmer“ statt. Freuen Sie sich auf Chemie-Nobelpreisträger Prof. Dr. Stefan Hell, SprinD-Direktor Rafael Laguna de la Vera und inspirierende Unternehmerinnen und Unternehmer.

Der DIHK hat die Sicht der Wirtschaft zum Thema radikal-disruptive Innovation in einer Studie näher untersucht und zu diesem Zweck 70 Gespräche mit hochinnovativen Unternehmerinnen und Unternehmern geführt. Die gute Nachricht: Es gibt einen hochinnovativen Teil des Mittelstands, der bereits öfter „gesprungen“ ist, ohne das in die breite Öffentlichkeit zu tragen.

Ihren weltweiten Kunden ist es hingegen sehr wohl bewusst. Am 10. Dezember 2020 werden wir nicht nur die Ergebnisse der Studie digital präsentieren, sondern auch radikal innovativen „Novitätern“ eine Bühne geben. Dazu laden wir Sie herzlich ein! Freuen Sie sich auf Chemie-Nobelpreisträger Prof. Dr. Stefan Hell, SprinD-Direktor Rafael Laguna de la Vera und inspirierende Unternehmerinnen und Unternehmer. Das Programm und den Link zur Veranstaltung finden Sie hier: https://event.dihk.de/RadikaleInnovation
Quelle: DIHK

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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