EEG 2021: Änderungen im Rahmen der Kabinettsfassung

Gegenüber dem Referentenentwurf gibt es in der Fassung des EEG 2021, die das Bundeskabinett am 23. September beschlossen hat, noch einige Änderungen. Sehr positiv ist, dass die Ausschreibungen für Dachsolaranlagen auf das Segment ab 500 kW beschränkt werden. Kleinere Anlagen sollen daher nicht in die Ausschreibung gehen, wie es auch der DIHK empfohlen hatte.

Wesentliche Änderungen:

  • Es werden für Wind an Land und PV zweijährige Zwischenziele festgelegt, um auf die Werte von 71 bzw. 100 GW im Jahr 2030 zu kommen. So sollen in zwei Jahren zum Beispiel 57 und 63 GW installiert sein.
  • Zudem werden jährliche Strommengenziele definiert. Im Jahr 2030 sollen rund 400 TWh durch erneuerbare Energien erzeugt werden.
  • Auch für ausgeförderte Anlagen über 100 kW soll es jetzt analog zu kleineren Anlagen vorübergehend eine Einspeisevergütung geben. Dies ist bis zum 31.12.2021 befristet, bei den kleineren Anlagen bis 2027.
  • Die Abgabe von Windanlagen an Kommunen ist freiwillig gestaltet („dürfen“). Der Bürgerstromtarif ist nicht mehr enthalten.
  • Der Höchstwert für Wind an Land in den Ausschreibungen wurde von 6,2 auf 6,0 Cent/kWh gesenkt (bezogen auf einen 100%-Standort).
  • Der Höchstwert für Biomethananlagen in der Südregion wurde von 17 auf 19 Cent/kWh angehoben.
  • Bei den negativen Preisen wird nicht mehr auf die Viertelstunden, sondern auf die Stunde abgestellt.
  • Die Freistellung von der EEG-Umlage soll künftig für Anlagen bis 20 kW gelten.
  • Bei KWK-Anlagen zur Eigenversorgung zwischen 1 und 10 MW wird die alte Regelung aus den Jahren 2017 bis 2019 wieder in Kraft gesetzt, dass sich die Höhe der EEG-Umlage an den Vollbenutzungsstunden zur Eigenversorgung orientiert. Bei 7.000 Stunden ist also die volle Umlage fällig.
  • Beim Mieterstrom wurden die Fördersätze erhöht: Bis 10 kWp: 3,79 ct/kWh (vorher: 2,66 ct/kWh), bis 40 kWp: 3,52 ct/kWh (vorher: 2,40 ct/kWh), bis 750 kWp: 2,37 ct/kWh (vorher: 1,42 ct/kWh).

Sie finden die Kabinettsfassung hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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