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Harmonisierte Giftinformationen: Neue Informationen

Die Notifizierungen nach Anhang VIII der CLP-Verordnung werden ab dem 1. Januar 2021 schrittweise gelten. Als Reaktion auf Bedenken von Unternehmen hat die Europäische Kommission eine Änderung des Rechtstextes angenommen, um die Anwendung für Unternehmen zu erleichtern.

Die Änderung, die voraussichtlich Anfang November 2020 in Kraft treten wird, zielt nach Angaben der ECHA darauf ab, den Unternehmen einen Teil des Verwaltungsaufwands zu nehmen.

Die ECHA hat in einem Artikel die wichtigsten Vereinfachungen für Unternehmen zusammengefasst. Diesen Artikel finden Sie in englischer Sprache hier.

Die Änderungen im Originaltext in rechtlicher Form finden Sie hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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