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Guidelines zur EU-Einwegplastikrichtlinie verspäten sich

Die EU hat vor zwei Jahren eine Richtlinie zur Beschränkung von Einwegkunststoffen veröffentlicht (sogenannte SUP-Richtlinie). Zu deren Konkretisierung und Implementierung sollten im Juli dieses Jahres Guidelines veröffentlicht werden. Deren Vorlage verzögert sich jedoch.

Die Guidelines sollen vor allen Dingen die Frage betreffen, was unter einem Einwegkunststoffartikel zu verstehen ist und welche Artikel somit unter den Bereich der Richtlinie fallen. Die Verzögerung hat offenbar unter anderem mit dem Corona-Virus zu tun.

Ein Entwurf der Guidelines kursiert bereits seit dem Frühjahr dieses Jahres. Der DIHK hat sich über den europäischen Dachverband EUROCHAMBRES bereits zu Beginn des Jahres an einer bezüglichen Konsultation beteiligt. Dabei besteht einerseits die Sorge, dass die Guidelines durch weitreichende Definitionen von Einwegplastikartikeln den eigentlichen Geltungsbereich der Richtlinie noch faktisch erweitern. Dies gilt etwa für Verbrauchsreduzierungen, Produktverbote oder Kennzeichnungspflichten für bestimmte Artikel. Gleichwohl können die Guidelines für nötige Rechtssicherheit in der Umsetzung der Richtlinie und damit für Unternehmen in der Anwendung von Vorgaben der Richtlinie sorgen, welche im kommenden Jahr in Kraft treten.

Quelle: DIHK

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