Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) wird betrieben von einem Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. – DLR Projektträger mit den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden.
Seit 1. Januar 2020 ist in Deutschland das sogenannte Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft. Die Forschungszulage ist die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen, die Anreize setzen soll, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidet auf Antrag, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist. Mit der Bescheinigung können die Unternehmen einen Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt stellen.
Der Aufbau dieser Bescheinigungsstelle ist in Arbeit. Die offizielle Webseite sowie Kontaktdaten werden so bald wie möglich auf der Webseite des BMBF veröffentlicht. Weiterführende Information erhalten Sie hier:
https://www.bmbf.de/de/faq-zur-bescheinigungsstelle-und-zum-bescheinigungsverfahren-10875.html

Recht & Steuern
Auch bei automatisch endendem Online-Abo: Kündigungsbutton muss „unmittelbar erreichbar“ sein
Onlinehändler müssen Kunden eines Laufzeitvertrags schon auf der Startseite ihrer Website einen klar gekennzeichneten Kündigungsbutton bereitstellen auch bei nur einmaligem Entgelt und automatischem Vertragsende. Dass ein Verbraucher erst nach mehreren Klicks „jetzt kündigen“ kann, hält der BGH für unzulässig.