Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Website jahnplatz-bielefeld.de überarbeitet

Die Website www.jahnplatz-bielefeld.de wird ab Baubeginn (Stand 17. Juni ist das voraussichtlich der 6. Juli) eine digitale Karte „Lob/Tadel/Anmerkungen“ enthalten, über die Bürgerinnen und Bürgern, der Einzelhandel und andere Gewerbetreibenden etc. mit der Stadt in Dialog treten können. Darüber hinaus wird über einen direkten Link zur bewährten Baustellenonlineauskunft (www.baustellen-in-bielefeld.de) tagesaktuell über Einschränkungen informiert. Jetzt schon Online: Die Bilder- und Videogalerie wurde mit zahlreichen Drohnenaufnahmen ergänzt – es lohnt sich, mal vorbeizuschauen.

Das Baubüro in den Räumlichkeiten der ehemaligen Santanderbank am Niederwall 8 bietet als erste Anlaufstelle alle aktuellen Informationen rund um die Umbauarbeiten. Hier werden während der Bauzeit zu den Bürozeiten Ansprechpartnerinnen für die Sorgen und Nöte der Anlieger*innen zur Verfügung stehen.

Geplante Öffnungszeiten sind 8:00 bis 17:00 Uhr (montags bis freitags) und nach Vereinbarung. Sollte sich ein anderer Bedarf zeigen, werden die Öffnungszeiten ggf. noch angepasst. Hier die Kontaktdaten der beteiligten Personen:

Projektleitung:

Dirk Vahrson, stellv. Amtsleiter Amt für Verkehr, Tel. 0521 51 2982, dirk.vahrson@bielefeld.de

Projektteam Jahnplatz:

Matthias Scharbert, Tel. 0521 51-3501, mobil 0152 22902935, matthias.scharbert@bielefeld.de

Johannes Preissler, Tel. 0521 51-5023, mobil 0151 54940701, johannes.preissler@bielefeld.de

Kommunikation:

Kerstin Heß, Tel. 0521 51-2820, mobil 0171 4621874, kerstin.hess@bielefeld.de

Weitere Themen

Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

weiterlesen