Die Europäische Union hat die Verordnung COVID-19 beschlossen, in der die Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen, Genehmigungen und Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereich des Verkehrsrechts geregelt sind. Die EU-Verordnung trat am 28.05.2020 in Kraft und gilt 7 Tage nach Inkrafttreten (04.06.2020) unmittelbar, ohne dass es eines weiteren Umsetzungsakts bedarf. Bezüglich des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts und der Verlängerung von Fahrerlaubnissen regeln Artikel 2 und 3 der Verordnung, dass Eintragungen der Schlüsselzahl 95 bzw. Führerscheine, die zwischen dem 1. Februar und 31. August 2020 ablaufen, als um sieben Monate ab dem Ablaufdatum als verlängert gelten. Bisherige Regelungen auf Länderebene verlieren damit automatisch ihre Gültigkeit.

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