Die Europäische Union hat die Verordnung COVID-19 beschlossen, in der die Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen, Genehmigungen und Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereich des Verkehrsrechts geregelt sind. Die EU-Verordnung trat am 28.05.2020 in Kraft und gilt 7 Tage nach Inkrafttreten (04.06.2020) unmittelbar, ohne dass es eines weiteren Umsetzungsakts bedarf. Bezüglich des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts und der Verlängerung von Fahrerlaubnissen regeln Artikel 2 und 3 der Verordnung, dass Eintragungen der Schlüsselzahl 95 bzw. Führerscheine, die zwischen dem 1. Februar und 31. August 2020 ablaufen, als um sieben Monate ab dem Ablaufdatum als verlängert gelten. Bisherige Regelungen auf Länderebene verlieren damit automatisch ihre Gültigkeit.
Umwelt & Energie
Solarpaket I verabschiedet
Der Bundesrat hat am 26. April 2024 das sogenannte Solarpaket I gebilligt, das der Bundestag kurz zuvor am Morgen beschlossen hatte. Das Gesetz sieht Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und anderer Rechtsvorschriften vor. Darüber hinaus kann nun auch die Verordnung über technische Anforderungen (EAAV) wie bisher vorgesehen am 08.05.2024 im Kabinett verabschiedet werden.