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Verpflichtende Gutscheine für abgesagte Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen und Reisen?

Wird eine Veranstaltung aufgrund von Corona-bedingten Maßnahmen abgesagt, bedeutet dies für den Veranstalter nach allgemeinen Regeln insbesondere die Erstattung des Ticketpreises. Nun sieht ein aktueller Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, dass Veranstalter und Betreiber von Freizeiteinrichtungen in dieser Situation die Möglichkeit haben sollen, ihren Kunden zunächst einen Gutschein über die Erstattungssumme auszustellen. Diesen müsse der Kunde akzeptieren, eine Auszahlung könne er nur dann verlangen, wenn ihm dies angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist oder mit Ablauf des Jahres 2021, falls der Gutschein bis dahin nicht eingelöst wurde. Damit handelt es sich aus Sicht des Veranstalters bzw. Betreibers letztlich um einen Zahlungsaufschub.

Angedacht ist dies nicht nur für Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen, sondern auch für die Reisebranche. Vor dem Hintergrund der Europäischen Pauschalreiserichtlinie ist hier jedoch eine Abstimmung mit der Europäischen Union nötig und diese lehnt zumindest eine verpflichtende Gutscheinlösung aus Verbraucherschutzgründen ab.

Welche endgültige Gestalt die von der Bundesregierung angedachte Gutscheinlösung annimmt (insbesondere, welche Branchen und Leistungen einbezogen werden und ob sie verpflichtende oder vielleicht doch fakultative Gutscheine vorsieht), werden die kommen Wochen zeigen.

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