BMU legt Einwegkunststoffverbotsverordnung vor

Das BMU hat einen Referentenentwurf der Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff (Einwegkunststoffverbotsverordnung) vorgelegt.

Danach soll das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoffprodukte ab 3. Juli 2021 untersagt sein. Die Verordnung soll sowohl für Verpackungen als auch Nicht-Verpackungen gelten. Von dem Verbot betroffen sein werden Wattestäbchen, Teller, Besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe, Lebensmittelbehälter sowie Getränkebecher/Getränkebehälter.

Quelle: DIHK, Berlin

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