Fünfter Förderaufruf für Elektroladeinfrastruktur

Noch bis zum 17.06.2020 können Sie Ihren Antrag über das Antragssystem „easy-Online“ im Förderportal des Bundes einreichen. Sowohl die Hardware als auch die Netzanschlusskosten für Normal- und Schnellladepunkte gelten als förderfähige Investitionen. Die Gebiete, in denen Ladepunkte gefördert werden können, sind auf der Karte des StandortTOOLs ersichtlich: www.zdm-emob.de/Kartendarstellung/NLPuSLP5.html
In diesem Durchgang sind auch Ladepunkte förderfähig, deren Zugang zwar nicht durchgängig, aber doch mindestens für 12 Stunden an allen Werktagen gewährleistet ist – damit sind diesmal also insbesondere Lademöglichkeiten auf Kundenparkplätzen gemeint.

Details zum Förderaufruf
Zum aktuellen Aufruf im Wortlaut

Weitere Themen