REACH: ECHA aktualisiert Brexit-Hinweise für Unternehmen

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihre Empfehlungen für Unternehmen zum Brexit vor dem Hintergrund der Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 angepasst.

Die ECHA rät Unternehmen erneut, ihre Betroffenheit zu prüfen. UK-basierte Registrierungen und Autorisierungen sollten nach Empfehlung der ECHA in einen EU-Mitgliedstaat übertragen werden, bevor die Übergangsphase endet.

Bis zum Ablauf der Übergangsphase finden EU-Regularien, die von der ECHA betreut werden, auch für das UK Anwendung. Downstream-User in der EU sollten nach Hinweis der EHCA die Liste der allein von UK-basierten Firmen registrieren Stoffe auf der ECHA-Website prüfen, um ihre Betroffenheit zu ermitteln.

Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen, Hinweisen sowie einem FAQ finden Sie hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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