Green Deal der EU: DIHK veröffentlicht Leitlinien zu Carbon Leakage und CO2-Grenzausgleich

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat sich mit Leitlinien in die Debatte um CO2-Grenzausgleichsmechanismen eingebracht. Die Europäische Kommission plant, 2021 im Rahmen des sog. Green Deal der EU einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen.

Trotz Corona-Krise schreiten die Planungen der Europäischen Union für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus voran. Der DIHK hat hierzu am 1. April 2020 Leitlinien zu CBA in die kurzfristige Konsultation der Europäischen Kommission eingebracht.

Nach Auffassung des DIHK sind die deutschen Unternehmen vor dem Hintergrund der im internationalen Vergleich sehr ambitionierten Klimaschutzziele Deutschlands und der EU auf einen wirksamen Schutz vor Carbon Leakage angewiesen.

Carbon Leakage bedeutet, dass Produktion oder Investitionen in Länder verlagert werden, in denen Unternehmen aufgrund geringerer Klimaschutzambitionen geringere CO2-Kosten schultern müssen. Eine solche Entwicklung schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland und führt nicht zu den gewünschten CO2-Einsparungen.

In seinen Leitlinien unterstreicht der DIHK, dass sich die bestehenden Carbon Leakage-Schutzmechanismen, wie freie Zuteilung im Europäischen Emissionshandelssystem und Strompreiskompensation, bewährt haben und bedarfsgerecht ausgeweitet werden sollten. Eine Abschaffung würde die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen auf den Weltmärkten, aber auch im Binnenmarkt gefährden.

Der DIHK warnt zudem, dass die erwogenen CO2-Grenzausgleichsmechanismen handelspolitische Gegenmaßnahmen provozieren und sich zum Einfallstor für mehr Protektionismus entwickeln könnten. Die deutsche Wirtschaft würde hierunter ganz besonders leiden. In jedem Fall müsste ein Grenzausgleich mit den Regeln der Welthandelsorganisation in Einklang stehen.

Fraglich ist zudem, ob ein CO2-Grenzausgleich für Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Importeure, Exporteure und Zulieferer handhabbar und bürokratiearm ausgestaltet werden könnte. Die Leitlinien können hier abgerufen werden.

Quelle: DIHK, Berlin

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