Kurzarbeit in Corona-Zeiten

Das Corona-Virus nötigt immer mehr Unternehmen dazu, Kurzarbeit zu beantragen. Viele von ihnen sind grundsätzlich gesunde Betriebe, sehen sich aktuell aber mit einer neuen Situation konfrontiert, die viele Fragen aufwirft. 

Wer kann das Kurzarbeiterentgelt beantragen, wie und wo geschieht das und lässt es sich auch rückwirkend beantragen? IHK-Rechtsexpertin Katharina Buddenberg beantwortet die Fragen im kurzen Erklärvideo.


– Kurzarbeitergeld kann von der Agentur für Arbeit als teilweiser Ersatz für einen durch vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenden Lohn gezahlt werden

– Grundsätzlich hat jeder Betrieb, der mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten beschäftigt, das Recht, Kurzarbeit zu beantragen

– Anträge für das Kurzarbeitergeld können bei der Agentur für Arbeit schriftlich oder online gestellt werde

– Im Zuge der Corona-Pandemie kann Kurzarbeitergeld auch rückwirkend zum 01. März 2020 beantragt werden

Detaillierte Informationen über Kurzarbeit, Finanzierungshilfen und weiteres Wissenswertes rund um das Coronavirus gibt es außerdem auf unserer Sonderseite http://www.ostwestfalen.ihk.de/corona

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