SCIP-Datenbank: ECHA veröffentlicht Prototypen

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine erste Version der SCIP-Datenbank veröffentlicht. Deren Nutzung wird allerdings erst ab dem 5. Januar 2021 für Unternehmen verpflichtend. Die SCIP-Datenbank der ECHA geht auf Art. 9 der Abfallrahmenrichtlinie zurück und betrifft besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) in Artikeln als solchen oder Produkten. Deren Hersteller oder Lieferanten auf dem EU-Markt (Mengengrenze von mehr als 0,1 Gewichtsprozent, “weight by weight“) sind ab dem 5. Januar 2021 von Informationspflichten gegenüber der ECHA betroffen. Die Informationen aus der Datenbank sollen sowohl für Unternehmen der Abfallwirtschaft als auch Konsumenten einsehbar sein. Ziel der Datenbank ist u. a., eine verbesserte Recyclingqualität zu ermöglichen. Bis zum Sommer 2020 müssen dazu entsprechende Voraussetzungen im nationalen Recht geschaffen werden. Der DIHK weist in diesem Zusammenhang auf die zusätzliche bürokratische Belastung für betroffene Unternehmen hin.

Den Prototypen der SCIP-Datenbank der ECHA finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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