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Referentenentwurf zur Änderung des Batteriegesetzes zur Konsultation versandt

Seit dem 6. Januar 2020 ist die Stiftung GRS Batterien als herstellereigenes System tätig. Die Aufteilung der Rücknahmestruktur zwischen dem Gemeinsamen Rücknahmesystem und den herstellereigenen Systemen wurde damit hinfällig. Infolgedessen entspricht die Marktsituation nicht mehr den konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen des Batteriegesetzes (BattG) im Hinblick auf die Rücknahme und Entsorgung von Geräte-Altbatterien. Der Entwurf sieht eine endgültige Abkehr von dem zuvor verfolgten Konzept der Beibehaltung eines Solidarsystems vor – ein Solidarsystem ist künftig nicht mehr vorgesehen.

Dem BattG soll damit ein reines Wettbewerbssystem zwischen herstellereigenen Rücknahmesystemen zu Grunde liegen. Die Anpassung des Gesetzes soll nun sicherstellen, dass bei diesen neuen Marktgegebenheiten ein reibungsloser Ablauf der Sammlung und Entsorgung von Geräte-Altbatterien erfolgt. Eine Erhöhung der Sammelquote ist nicht vorgesehen.

Weiter werden in dem Entwurf Vorgaben in Bezug auf die erweiterte Herstellerverantwortung der Abfallrahmen-Richtlinie (RL (EU) 2018/851) aufgenommen.

Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs sind:

  • Die Einbindung der Stiftung Elektro-Altgeräte Register mit Blick auf die Registrierung und Erteilung von Genehmigungen sowie den Vollzug in diesem Bereich.
  • Der Wechsel von einer Anzeige- zu einer Registrierungspflicht für alle Hersteller von Batterien.
  • Neue Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen für die Genehmigung der herstellereigenen Rücknahmesysteme.

Festlegung von Mindeststandards an die Behältnisse für die Sammlung und die Abholung durch die Rücknahmesysteme.

Quelle: DIHK

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