REACH: Umweltausschuss stellt sich gegen mögliche Ausnahmen einer Bleibeschränkung in PVC

Die zusätzlichen Beschränkungen der Verwendung von Blei und seinen Verbindungen in PVC-haltigen Artikeln im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH (Anhang XVII, Eintrag 63.) haben einen Dissens zwischen der EU-Kommission und dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) ausgelöst. Dieser sprach sich am 21. Januar 2020 gegen einen vorausgegangenen Kommissionsvorschlag einer entsprechenden Durchführungsverordnung aus. Hintergrund der ablehnenden Haltung sind die im Entwurf enthaltenen Übergangsregelungen hinsichtlich recycelten PVC-Materials.  So sieht der Kommissionsvorschlag einen grundsätzlichen Blei-Grenzwert von maximal 0,1 Gewichtsprozent des PVC-Materials vor – für recyceltes PVC-Material allerdings zwei abweichende Ausnahmeregelungen über einen jeweiligen Zeitraum von 15 Jahren. Der ENVI bewertet diese Übergangsformen vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes kritisch. Der Rat hatte sich zuvor hingegen für den Regelungsentwurf ausgesprochen.

Bei PVC handelt es sich um ein gängiges Polymer mit breit gefächertem Anwendungsbereich. Unterschieden werden dabei hartes und weiches PVC.

Abstimmung des EU-Parlaments steht bevor
Im nächsten Schritt muss nun das EU-Parlament im Februar 2020 über die Annahme des Entschließungsentwurfes des ENVI entscheiden. Stimmt das EU-Parlament mit der ablehnenden Haltung des Umweltausschusses überein, kann die EU-Kommission entweder eine geänderte oder eine Neufassung des Verordnungsentwurfes vorlegen.

Die Mitteilung des EU-Parlaments finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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