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REACH: Eigenkontrolle der KMU-Angaben sowie bevorstehende Erweiterung der Vollständigkeitsüberprüfung

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beabsichtigt eine zeitnahe Überprüfung der korrekten Selbsteinordnung von Unternehmen als klein- oder mittelständisch (SME) im Rahmen der Stoffregistrierungen unter der REACH-Verordnung zwischen 2016 und 2019. Hintergrund ist die Inanspruchnahme damit verbundener Vergünstigungen.

  • Die ECHA rät SME-Registranten, die im Rahmen von REACH-IT angegebene Unternehmensgröße und entsprechende Dokumentierung zu überprüfen. Wird hierbei eine Abweichung festgestellt, rät die ECHA zur Aktualisierung der Angaben in REACH-IT sowie zum eigenen Hinweis an die ECHA per E-Mail bis zum 11. Februar 2020. So können betroffene Unternehmen mögliche Zusatzgebühren im Rahmen der bevorstehenden Überprüfung vermeiden.

Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen finden Sie hier.

  • Darüber hinaus steht im April 2020 eine Erweiterung der Vollständigkeitsüberprüfung (“completeness check“) der Registrierungsdossiers durch die ECHA bevor. Damit gehen für betroffene Unternehmen genauere Vorgaben zur Informationsübermittlung bei der Einreichung oder Aktualisierung einher. Auch soll im Zuge der Erweiterung eine manuelle Überprüfung der Stoffsicherheitsberichte (“chemical safety report“) erfolgen.

Genauere Informationen zu den bevorstehenden Änderungen finden Sie in einer Präsentation der ECHA hier.

Quelle: DIHK

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