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Informationsveranstaltung „Werkverträge, Scheinselbständigkeit, Leiharbeit & Co.“

Eigentlich selbstständig, aber doch irgendwie weisungsgebunden? Wie stark unterscheidet sich die Arbeit eines Selbstständigen im Rahmen eines Werkvertrages von der eines fest angestellten Mitarbeiters? Die Abgrenzung zwischen den einzelnen Vertragsformen ist schwierig und wird wegen neuer Haftungsrisiken und neuer Rechtsprechung zugleich immer wichtiger. Das kann für den Unternehmer teuer werden, treffen die Haftungsrisiken doch zumeist den Auftraggeber. Dabei drohen neben erheblichen finanziellen Schäden auch konkrete strafrechtliche Konsequenzen.

Worin liegen die Unterschiede zwischen Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträgen und Free-lancereinsätzen und welche Möglichkeiten hat man, Risiken  zu minimieren und dennoch Personal flexibel einzusetzen?

Antworten hierauf gibt es in unserer kostenlosen Informationsveranstaltung am Montag, 24.02.2020, 15:00-17:00 Uhr im IHK-Gebäude. Referent ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Worms, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, BRANDI, Paderborn.

Anmeldungen: Kerstin Seitz (k.seitz@ostwestfalen.ihk.de).

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