EU-Wasserrahmenrichtlinie: EU-Kommission legt Evaluierungsergebnisse vor

Am 12. Dezember 2019 hat die EU-Kommission ihre Ergebnisse der Bewertung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und deren Tochterrichtlinien vorgelegt. Im Ergebnis fällt die Evaluierung überwiegend positiv aus.

So stellt die EU-Wasserrahmenrichtlinie nach Angaben der EU-Kommission im Grundsatz einen geeigneten Rechtsrahmen dar, um den Zustand der europäischen Gewässer zu verbessern.

Verbesserungsbedarf sieht die EU-Kommission allerdings u. a. bei der Umsetzung der Richtlinien in den EU-Mitgliedsstaaten. Schließlich stellt der so genannte “Fitness-Check“ der Richtlinie Defizite bei der Zielerreichung fest. Aufgrund verlangsamter Umsetzungsprozesse belaufe sich der Anteil der Gewässer in der EU, welche nach Maßstab der Richtlinie einen guten Zustand aufweisen, noch auf unter 50 Prozent. Daher regt die EU-Kommission u. a. eine schnellere Umsetzung in den Mitgliedsstaaten sowie eine Bereitstellung größerer Finanzmittel an.

Revision erscheint unwahrscheinlich
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie bildet die Basis der Wasserpolitik der Europäischen Union. Der DIHK betonte im Rahmen der Evaluation der EU-Wasserrahmenrichtlinie u.a. die Schwierigkeiten bzw. rechtlichen Unsicherheiten für Unternehmen und Behörden bei der Anwendung bestimmter Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie – v.a. dem “Verbesserungsgebot“ und dem “Verschlechterungsverbot“. Hierzu sieht die EU-Kommission im Bewertungsergebnis der Richtlinie Möglichkeiten, Vereinfachungen für die Praxis herbeizuführen.

Eine anschließende Revision der Richtlinie erscheint damit aus Sicht des DIHK unwahrscheinlich. Im Rahmen ihrer Mitteilung zum EU Green Deal am 11. Dezember 2019 kündigte die EU-Kommission allerdings für 2021 u.a. einen “Aktionsplan Sauberes Wasser“ an.

Die Mitteilung der EU-Kommission zur Evaluierung der EU-Wasserrahmenrichtlinie finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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