Am 5. Dezember 2019 wurden die neuen (Durchführungs-)Verordnungen zur Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Vorgaben betreffen die Reparierbarkeit von Geräten, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie die Energieeffizienz. Umfasst sind etwa elektronische Displays und Fernsehgeräte, Haushaltswaschmaschinen und -trockner, Lichtquellen, Kühlgeräte (auch mit Direktverkaufsfunktion) sowie Haushaltsgeschirrspüler (insgesamt zehn Produktgruppen). Umfasst ist auch die zukünftige Substitution von Halogen- durch LED-Lampen. Diese müssen in der Regel austauschbar sein. Insgesamt sieht das Paket allerdings verschiedene Übergangsfristen vor.
Die Verordnungen im Amtsblatt der EU finden Sie hier.
Quelle: DIHK