Elektromobilität I: Höhere Kaufprämie und steuerliche Förderung kommt

Das Bundeskabinett hat am 18. November die Erhöhung des Umweltbonus für den Kauf von Elektrofahrzeugen beschlossen. Der Umweltbonus wurde in den letzten Monaten deutlich stärker nachgefragt und wird jetzt bis 2025 verlängert. Für die Verlängerung und Erhöhung ab 2020 werden 2,1 Mrd. Euro aus dem Energie- und Klimafonds (Einnahmen aus der CO2-Bepreisung) veranschlagt. Der Bonus für reine Elektroautos soll auf 6.000 Euro bei Fahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis und darüber hinaus bis 65.000 Euro Nettolistenpreis auf 5.000 Euro erhöht werden. Für Plug-In Hybride steigen die Fördersummen ebenfalls: auf 4.500 Euro für Autos unter 40.000 Euro und auf 3.750 Euro für Plug-ins bis 65.000 Euro. Diese müssen künftig entweder eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm pro gefahrenem Kilometer oder eine rein elektrische Mindestreichweite erreichen. Bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 sind dies 40 km, ab 2022 60 km und ab 2025 80 km. Neu ist zudem, dass auch vorher ungeförderte Gebrauchtfahrzeuge im Vorbesitz der Hersteller nach oben genannten Kriterien gefördert werden können. Die Hersteller werden sich weiterhin paritätisch daran beteiligen. Die neue Förderrichtlinie steht unter Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 29. November im Rahmen des Jahressteuergesetzes der steuerlichen Förderung für Elektrofahrzeuge zugestimmt. Wie im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, werden reine Elektroautos, die als Dienstwagen genutzt werden, nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Voraussetzung ist ein Preis unter 40.000 Euro. Die Regelung gilt bis 2030. Auch die 0,5 Prozent-Regel zur Versteuerung für alle übrigen Elektro-Dienstwagen wird bis 2030 verlängert.

Ebenfalls bis 2030 verlängert wird die Steuerfreiheit für die kostenlose Nutzung von Stromladestationen des Arbeitgebers für private Pkws oder Fahrräder und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.

Bestätigt hat der Bundestag auch die Sonderabschreibung für elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge (bis 7,5 Tonnen) und Lastenfahrräder. Im Jahr der Anschaffung wird eine zusätzliche Abschreibung von 50 % des Anschaffungswertes zu den normalen Abschreibungen gewährt.

Quelle: DIHK

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