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Für qualitativ hochwertige Software: Wissenschaftler der Universität Paderborn wollen Softwareverifikation verbessern

Läuft meine Software korrekt, sicher und zuverlässig? Seit Jahrzehnten nutzen Softwareentwickler verschiedene Ansätze der sogenannten Softwareverifikation, um die Eigenschaften ihrer Programme zu prüfen. So lässt sich sicherstellen, dass Unternehmen, Behörden und private Nutzer qualitativ hochwertige Software erhalten und Softwarefehler, die fatale Folgen haben können, möglichst ausbleiben.In einem neuen Forschungsprojekt wollen Prof. Dr. Heike Wehrheim und ihr Team vom Fachgebiet „Spezifikation und Modellierung von Softwaresystemen“ des Instituts für Informatik der Universität Paderborn die Präzision und Performance bereits existierender Ansätze der Softwareverifikation verbessern. Das dreijährige Projekt „Cooperative Software Verification“ wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert und zusammen mit Prof. Dr. Dirk Beyer und seinen Mitarbeitern vom „Software and Computational Systems Lab“ der Ludwig-Maximilians-Universität München durchgeführt. Die Universität Paderborn erhält 253.800 Euro Fördermittel.
Weiterlesen: https://www.uni-paderborn.de/nachricht/91893/

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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