Referentenentwurf für ein Verbot leichter Kunststofftüten

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes vorgelegt. Danach soll das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern verboten werden. Sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern sollen ausgenommen werden. Das Verbot soll sich allein auf Kunststofftragetaschen erstrecken, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren gefüllt zu werden. Der Gesetzesentwurf sieht eine Übergangsbestimmung von sechs Monaten vor.

Quelle: DIHK, Berlin

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