Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Der Ausbildungsatlas 2020 ist da!

Die IHK Ostwestfalen hat pünktlich zum Ferienende den neuen Ausbildungsatlas für den Ausbildungsstart im kommenden Jahr herausgegeben. Die kostenfrei erhältliche Broschüre informiert auf stattlichen 272 Seiten über IHK-Ausbildungsberufe und Fachbegriffe aus der dualen Ausbildung, aber auch über Berufswahl, Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Vorstellungsgespräche und vieles mehr.

Herzstück des Ausbildungsatlasses ist jedoch unverändert die aktuelle Liste der ostwestfälisch-lippischen IHK-Ausbildungsbetriebe, sortiert nach Berufsbildern und Regionen, die die Suche nach dem Ausbildungsplatz einfach macht.

16.000 Exemplare versenden die beiden IHKs jeweils an die allgemeinbildenden Schulen in OWL. Auch wenn es in digitalen Zeiten ein wenig verwundern mag, das ein solch‘ komplexes Druckwerk nachgefragt wird: Die Broschüre ist bei Schülerinnen und Schülern, aber auch Eltern und Lehrerinnen und Lehrern ein beliebter, unverzichtbarer Ratgeber. Und schnell vergriffen…!

Wer es dennoch digitaler mag, der kann sich den IHK-Ausbildungsatlas 2020 von dieser Website ab Montag, 02.09.2019 herunterladen und/ oder recherchiert unter www.ihk-lehrstellenboerse.de.

Die Druckversion kann per E-Mail oder telefonisch bestellt werden bei:

ServiceCenter IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, Tel.: 0521 554-0 info@ostwestfalen.ihk.de

ServiceCenter IHK Lippe zu Detmold, Tel.: 05231 7601-0, ihk@detmold.ihk.de

ServiceCenter IHK-Zweigstelle Paderborn, Tel.: 05251 1559-0, info@ostwestfalen.ihk.de

ServiceCenter IHK-Zweigstelle Minden, Tel.: 0571 38538-0, info@ostwestfalen.ihk.de

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen