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IHK-Recyclingbörse – Neues Inserat

Was in einem Betrieb Abfall ist, kann in einem anderen Unternehmen als Rohstoff für die eigene Produktion dienen. Das unmittelbare Zusammenbringen beider Unternehmen ist der Zweck der Recyclingbörse. Weitere Informationen und eingehende Offerten werden unter Chiffre-Nummer auch im Internet www.ihk-recyclingboerse.de veröffentlicht.

Angebot:
BI-A-4038-6: Rohgewebe (BW und Mischgewebe) in verschiedenen Breiten, Reste; 5 – 10 t/p. a.; regelmäßig anfallend. Die Ware ist in Container verpackt, der Transport erfolgt nach Absprache.

Quelle: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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