Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Hinweispflicht bei Resturlaub

Arbeitgeber müssen auch auf Resturlaubsansprüche aus vorangegangenen Kalenderjahren hinweisen: Nach Ansicht des LAG Köln (Urt.v. 09.04.2019 – 4 Sa 242/18) kann Urlaub nur verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt. Diese sog. Initiativlast des Arbeitgebers ist nicht auf den originären Urlaubsanspruch im jeweiligen Kalenderjahr beschränkt, sondern bezieht sich auch auf den Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren.

Ein anderes Verständnis würde dem Zweck des Anspruchs auf Jahresurlaub, insbesondere dem des Gesundheitsschutzes, zuwiderlaufen. Denn – anders als in den Fällen der Langzeiterkrankung – genießt der Arbeitgeber, der von der andauernden Anwesenheit des Arbeitnehmers profitiert hat, keinen Schutz. Ließe man ein solches Erlöschen der vom Arbeitnehmer erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub zu, würde man im Ergebnis ein Verhalten bestätigen, das zu einer unrechtmäßigen Bereicherung des Arbeitgebers führt und dem eigentlichen Zweck der Richtlinie, die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen, zuwiderläuft.

Linkhinweis:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2019/4_Sa_242_18_Urteil_20190409.html

Weitere Themen

nina-springer-von-der-universität-münster
Allgemein

Prof. Dr. Nina Springer: „Medienlandschaft wird diverser“

Printmedien, Hörfunk und Fernsehen müssen sich der digitalen Transformation stellen. Wie kann dieser Wandel gelingen? Darüber spricht Prof. Dr. Nina Springer von der Universität Münster im Interview. Sie erläutert, wie sich Journalismus verändert hat und wie Leserinnen und Leser davon profitieren können. Und welche Bedeutung dies wiederum für die Verlage hat.

weiterlesen
Hochfrequenzbereich
Innovation & Technologie

Aus Forschungsprojekt geht Firma hervor: Forschungsgruppe der Universität Paderborn entwickelt Signalgenerator

Von Mess- über Radarsysteme bis hin zur Telekommunikation: Riesige Datenmengen werden heutzutage in immer kürzerer Zeit übertragen. Präzise Signale sind dabei unerlässlich. Sind sie ungenau, kommt es zu Fehlern. Im Forschungsprojekt „RadiOptics“, das im vergangenen Juni am Heinz Nixdorf Institut der Universität Paderborn gestartet ist, arbeiten Wissenschaftler*innen deshalb an einem Signalgenerator, der potenzielle Fehlerquellen reduzieren soll. Aus dem Vorhaben ist jetzt eine Ausgründung hervorgegangen: die QuSinus GmbH.

weiterlesen