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EU-Mitgliedsstaaten stimmen EU-Richtlinie zur Beschränkung von Einweg-kunststoff zu

Der Legislativprozess der kommenden EU-Richtlinie zur Beschränkung von Einwegplastikprodukten (Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt) nimmt seine letzten Schritte. Am 21. Mai 2019 stimmte der Rat der Europäischen Union per Beschluss der vorherigen Einigung aus den Trilog-Verhandlungen vom Dezember 2018 zu. Die Richtlinie bildet einen Teil der EU-Kunststoffstrategie vom Januar 2018 und geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom Mai 2018 zurück. Um die Meeresverschmutzung durch Plastikprodukte zu reduzieren, sieht die Richtlinie verschiedene Maßnahmen vor. Diese umfassen etwa Verbote bestimmter Einwegkunststoffprodukte, ebenso Verbrauchsminderungsvorgaben für die EU-Mitgliedsstaaten sowie Zielvorgaben im Hinblick auf die Sammlung. Ebenso müssen die EU-Mitgliedsstaaten bei Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff bis 2025 eine Sammelquote von 90 Prozent erreichen.

Quelle: DIHK

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