Hätten Sie’s gewusst? Handwerkerparkausweis auch für IHK-Mitglieder

Den sogenannten Handwerkerparkausweis können auch Unternehmen erhalten, die nicht Mitglied der Handwerkskammer, sondern der IHK sind. Bestimmte Branchen, die Reparatur- und Montagearbeiten durchführen und dazu Service- und Werkstattfahrzeuge mit einer festen Firmenaufschrift einsetzen, können den Ausweis bei der Straßenverkehrsbehörde unter Vorlage der Gewerbeanmeldung beantragen.

Hier einige Beispiele:
• Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus
• Hausmeisterdienste mit besonderem Gerät
• Winterdienste mit besonderem Gerät
• Hersteller, die objektgebundene Wartungs- u. Reparaturarbeiten durchführen (z. B. Aufzüge)
• Betriebe, die objektbezogene Montage- u. Wartungsarbeiten durchführen (z. B. Küchen, DV-Anlagen, Telefonanlagen)
Mit dem Parkausweis kann man für die Dauer des Arbeitseinsatzes (auch sonntags oder nachts) hier parken:
• im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotzonen (Zeichen 286 / 290 StVO)
• auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht
• an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
• auf Bewohnerparkplätzen
• in Verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO).
Weitere Details hier auf unserer Homepage.

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