Vorsicht bei dubiosen Rechnungen

Dass Unternehmen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister fragliche Formularschreiben oder dubiose Rechnungen erhalten, ist als solches nichts Neues. Aber gerade Unternehmern, die erst vor Kurzem eine Eintragung in das Handelsregister vorgenommen haben oder in die Selbständigkeit gestartet sind, sind diese Maschen noch nicht hinreichend bekannt. Auch erfahrene Gewerbetreibende werden nicht selten durch die immer neue trickreiche Gestaltung solcher Formularschreiben und Rechnungen getäuscht.  In letzter Zeit versendet die so genannte „Zentrale Zahlstelle Justiz” aus Berlin Rechnungen für Handelsregistereinträge über 830,- Euro. Dabei handelt es sich um eine vermeintliche Kostenrechnung, die täuschend echt gemacht ist. Versehen mit dem Bundesadler spiegelt sie vor, dass die Rechnung von einer öffentlichen Stelle stamme und der Unternehmer sie „innerhalb von drei Tagen” begleichen müsse. Auch durch die Nennung geltender Gesetze, den Verweis im Gruß auf das Amtsgericht, durch eine Rechtsmittelbelehrung und Verweis bei Rückfragen auf das zuständige Amtsgericht können den tatsächlich nicht zutreffenden Eindruck entstehen lassen, dass es sich um ein vom Amtsgericht veranlasstes Schreiben handelt. Unter der genannten Adresse in Berlin, Altstädter Ring 7, besteht zwar eine behördliche „Kosteneinziehungsstelle der Justiz”, nicht aber eine “Zentrale Zahlstelle Justiz”. Auch hat die im Schreiben genannte Bankverbindung hat nichts mit der Justiz in Berlin zu tun. Es besteht für Empfänger dieser Schreiben keinerlei Verpflichtung hierauf zu reagieren oder gar eine Zahlung vorzunehmen.

Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld informiert mit ihrer Broschüre „Vorsicht Falle!“ über verschiedene Formen des Formular-, Rechnungs- und Registerschwindels. Die Broschüre finden Sie unter www.ostwestfalen.ihk.de

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen