Durch die sogenannten Umsatzsteuervoranmeldungen zeigen Sie dem Finanzamt an, wie viel Umsatzsteuer Sie monatlich oder vierteljährlich vereinnahmt haben und dem Finanzamt zu zahlen sind bzw. ob Sie ggf. sogar etwas zurückbekommen.
Grundsätzlich muss jeder Unternehmer, der eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit ausübt, eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Von dieser Regel sind nur sogenannte „Kleinunternehmen“ ausgenommen, die unter 17.500 € Umsatz im Jahr erwirtschaften. Diese Ausnahme muss beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt werden und gilt nicht automatisch.
Bei der UAV müssen Sie folgendes berechnen:
Umsatzsteuer (Entgelt x Steuersatz)
– abziehbare Vorsteuer
= Zahllast/Gutschrift
Rechenbeispiel:
Umsatz monatlich (Brutto)
23.800 Euro
= 3.800 Euro Umsatzsteuer (19 % angenommen)
Materialeinkauf, etc. (Brutto)
8.330 Euro
= 1.330 Euro Vorsteuer (19 % angenommen)
Daraus lässt sich die Zahllast/Gutschrift berechnen:
3.800 – 1.330 = 2.470 Euro Zahllast an das Finanzamt.
Für weiterführende Informationen zum Thema UAV besuchen Sie die Seite des Bundesministeriums für Finanzen.
Autor: Ulrich Grubert