Fit für gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen: die Potentialberatung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Potentialberatung soll Unternehmen und Beschäftigte durch eine geförderte Unternehmensberatung dabei unterstützen, gemeinsam Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und auszubauen.

Die aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds geförderte Potentialberatung ist ein in der Praxis bewährtes Angebot, welches mit der 7. Richtlinienänderung der ESF-Förderrechtlinie 2014-2020 in eine neue Runde geht.  Unternehmen mit Sitz und Arbeitsstätte in NRW, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen (dazu zählen unter anderem auch Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte) können sich zu nachstehenden Themenfeldern beraten lassen:

  • Arbeitsorganisation, z. B. Strukturen/Prozesse, Arbeitszeit, interne/externe Kommunikation und Kooperation
  • Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung, insbesondere Personalentwicklung, Qualifizierung und Stärkung der Ausbildungsfähigkeit
  • Demographischer Wandel, z. B. Wissensmanagement, alternsgerechte Arbeitsorganisation, Arbeitszeit
  • Digitalisierung, besonders Gestaltung von Arbeit und Technik, Partizipation
  • Gesundheit, z. B. Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements und Schaffung einer positiven Work-Life-Balance

Gefördert werden maximal 10 Beratungstage á 8 Stunden innerhalb von 36 Monaten, pro Beratungstag sind 50 % der Nettoberatungskosten förderfähig, maximal jedoch 500€ pro Tagewerk. Entscheidend bei der Potentialberatung ist, dass die Beschäftigten in den Beratungsprozess eingebunden werden müssen, weil ein prozess- und beteiligungsorientierter Ansatz gelebt werden soll. Die Ergebnisse des Beratungsprozesses werden final in einem Handlungsplan festgehalten.

Als regionale Anlaufstelle kann über die IHK ein Beratungscheck ausgestellt werden: https://www.ostwestfalen.ihk.de/unternehmen-entwickeln/foerdermittel/beratungsfoerderung/

Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen, dem Ablauf und einer Liste der Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Seite der G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigung.

Autor/in: Dr. Claudia Auinger, Daniel Beermann

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen