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POP-Verordnung: Vorläufige Einigung im Trilogverfahren

Am 19. Februar 2019 haben sich Vertreter der EU-Kommission, des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten vorläufig auf eine finale Fassung zur Überarbeitung der POP-Verordnung (Verordnung über persistente organische Schadstoffe; (EG) 850/2004) geeinigt. Bereits im März des vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission einen Vorschlag zu deren Neufassung formuliert. Inhaltlicher Streitpunkt der im Dezember 2018 begonnenen Trilogverhandlungen war (nach Berichten des Umweltnachrichtendienstes ENDS) vor allem das Verbot des Flammschutzmittels DecaBDE. Dieses unterliegt demnach mit der Einigung zukünftig einer Beschränkung durch die POP-Verordnung – allerdings wiederum mit bestimmten Mengengrenzen (10 mg/kg als unbeabsichtigter Spurenverunreinigungswert in Stoffen, für alle BDEs in Artikeln und Gemischen soll ein Grenzwert der unbeabsichtigten Spurenverunreinigung von 500 mg/kg gelten). Daneben sollen Ausnahmen für Flugzeuge, Fahrzeuge und elektronische Geräte bestehen.

Zweck der Überarbeitung der POP-Verordnung ist u. a. die Anpassung an Änderungen des Stockholmer Abkommens. Dieses dient als weltweiter Rahmen zur Vermeidung von persistenten organischen Stoffen. Im Folgenden bedarf die Verordnungsfassung als vorläufige Einigung noch der förmlichen Zustimmung des EU-Parlaments sowie des Rats.

Quelle: DIHK

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