Mit beigefügter Pressemitteilung kündigt das duale System RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG die Einstellung seines dualen Systems zum Ende des ersten Quartals 2019 (31.03.2019) an. Begründet wird dies mit Verwerfungen im Markt der dualen Systeme (hoch spekulativer Preiskampf; Konzentrationseffekte durch Entsorgungskonzerne und Lebensmitteleinzelhändler).
Es wurden bereits alle zuständigen Landesbehörden darüber informiert, die nun die RKD-System-Freistellung widerrufen werden. Damit entfallen ab dem 01.04.2019 auch die (ursprünglichen) vertraglichen Grundlagen von RKD gegenüber seinen Kunden, den Kommunen und der Entsorgungswirtschaft. Es ist somit kein Insolvenzverfahren wie seinerzeit bei dem dualen System ELS, sondern ein geordneter Marktausstieg.
Alle bisherigen Kunden müssen sich rechtsverbindlich ab dem 01.04.2019 mit ihren Verpackungen an einem anderen dualen System beteiligen. Hierzu will RKD eine unbürokratische und reibungslose Übergangslösung in Abstimmung mit den anderen dualen Systemen ermöglichen. Auf jeden Fall werden die Kunden – wohl auch durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) – aufgefordert, sich rechtzeitig an einem anderen dualen System zu beteiligen.
Die nach § 11 Verpackungsgesetz zu einer Vollständigkeitserklärung verpflichteten Hersteller und Vertreiber von Verkaufs- und Umverpackungen müssen darin bis zum 15.05.2019 für das vergangene Berichtsjahr 2018 bei der ZSVR noch die entsprechenden korrespondierenden RKD-Jahresmengen angeben; in 2020 für das Berichtsjahr 2019 dann jeweils anteilig für RKD und das andere duale System.
Weitere Informationen:
Pressemeldung
Quelle: DIHK