Eine unter Federführung der Fraunhofer-Gesellschaft etablierte internationale Initiative International Data Spaces (IDS) präsentiert Infrastruktur für sicheren und vertrauenswürdige Datentausch für die Wirtschaft. Am 22. Februar 2019 wurden konkrete Ergebnisse vorgestellt und Ausblicke auf die weitere Entwicklung gegeben.Die vom BMBF geförderte Initiative „International Data Spaces“ (IDS) ermöglicht offene Datenmarktplätze für Unternehmen, auf denen Daten zwischen vertrauenswürdigen Partnern sicher getauscht werden.
Der IDS kommt bereits in Cloud-Plattformen und Software-Services zum Einsatz. Die IDS-Initiative setzt hierbei auf einen offenen Standard für Datensouveränität. Dabei entwickeln alle beteiligten Interessengruppen gemeinsam eine offene Referenzarchitektur für eine sichere Dateninfrastruktur. Hierzu gehören z. B. Identitätsmanagement, Integrität und Konfiguration der Schnittstellen und Logging und Clearing der Datentransaktionen.
IDS ist zentraler Teil einer sicheren Dateninfrastruktur und damit von strategischer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas im wichtigen Marktsegment der Plattformökonomie.
Mit 40 Use Cases, unter anderem aus den Bereichen Produktion, Telekommunikation, Logistik, Medizin und Energie sowie 98 Mitgliedern aus 18 Ländern, hat der IDS gute Chancen, sich als Standard zu etablieren. Je schneller und breiter die Adaption durch Marktteilnehmer erfolgt, umso stärker verbreiten sich europäische Werte in internationalen Datenwertschöpfungsketten. Sie bietet eine Alternative zu monopolistisch wirkenden „Hyper-Scaling“-Plattformen einerseits und zentralstaatlich gesteuerten Digitaldiensten andererseits.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.internationaldataspaces.org/
Quelle: Kooperation international, Recherche DIHK

Umwelt & Energie
Kurzumfrage: Fragen zur Stromweiterleitung und Kundenanlagen
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in Deutschland zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.