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Ökodesign-Richtlinie: Neue Vorgaben zur Reparierbarkeit

Die EU-Kommission hat Änderungspläne zur Europäischen Ökodesign-Richtlinie vorgestellt. Im Mittelpunkt der neuen Vorgaben steht neben der Energieeffizienz vor allem die bessere Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturanleitungen. Die neuen Anforderungen werden gegliedert nach Elektrogeräten vorgestellt und umgesetzt – etwa für Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Leuchten und Displays. Die darin vorgesehene siebenjährige Frist für Hersteller von Elektrogeräten zur Vorhaltung von Ersatzteilen soll mit der Vermarktung des letzten Geräts des jeweiligen Modells beginnen.

Bei der Frage, ab wann sich die Reparaturfähigkeit bzw. der Anspruch auf Ersatzteile auf ein professionelles Fachunternehmen beschränkt, wird in den neuen Vorgaben nach der “Sicherheitsrelevanz“ des jeweiligen Bauteils unterschieden. Nach Zustimmung von EU-Parlament und Rat müssen die neuen Vorgaben in den kommenden zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Quelle: DIHK

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