In letzter Zeit kamen viele Fragen zum Thema Notstromaggregate. Der DIHK hat dazu mit der Bundesnetzagentur noch einmal Rücksprache gehalten. Notstromaggregate müssen nur dann registriert werden, wenn sie ortsfest sind und im Netzparallelbetrieb gefahren werden (können). Anderslautende Aussagen entsprechen daher nicht den Vorgaben der Bundesnetzagentur. Freiwillige Meldungen sind möglich. Der DIHK hat sein Merkblatt entsprechend ergänzt. Dieses finden Sie hier.
Quelle: DIHK