„FIT FÜR DEN ERFOLG“ Rechts- und Steuerinfos

Sie haben sich gerade selbständig gemacht oder planen diesen Schritt in naher Zukunft? Eine Existenzgründungsberatung haben Sie bereits in Anspruch genommen und möchten sich nun auf Ihren „unternehmerischen Alltag“ mit seinen vielfältigen (steuer-) rechtlichen Herausforderungen vorbereiten? In unserer Veranstaltungsreihe FIT FÜR DEN ERFOLG stellen sich die Referate Recht und Steuern vor und geben Ihnen die erforderlichen Grundlagen für Ihre erfolgreiche Tätigkeit:

„Fit für das Geschäft“

Welche Rechte und Pflichten erwachsen aus einem Vertragsschluss und wann wird ein Vertrag verbindlich geschlossen? Können sich Unternehmen von Verträgen wieder lösen und wenn ja wie? Dieser Veranstaltungsteil vermittelt die nötige Sicherheit bei alltäglichen Geschäftsabschlüssen als Unternehmerin und Unternehmer. Es werden die in der Praxis häufigsten Vertragstypen vorgestellt.

Dienstag, 09.09.2025, 10:00-11:00 Uhr 

„Fit für Internet und Werbung“

Sie möchten Werbung schalten. Was ist zu beachten, um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu vermeiden? Welche Besonderheiten gelten bei der Gestaltung einer Homepage? Durch diese Veranstaltung erfahren Sie, welche rechtlichen Grenzen Ihrer Werbung gesetzt werden.

Dienstag, 16.09.2025, 10:00-11:00 Uhr 

„Fit für das Finanzamt – das Steuer ABC“

Wie wird der steuerpflichtige Gewinn ermittelt? Welche Angaben müssen Ihre Rechnungen enthalten?  Wann sind Sie umsatzsteuerpflichtig? Was sollte beim Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung beachtet werden? Dieser Veranstaltungsteil soll Ihnen die für Ihre Tätigkeit erforderlichen steuerrechtlichen Grundkenntnisse vermitteln.

Dienstag, 23.09.2025, 10:00-11:00 Uhr 

„Fit für Geschäftsbezeichnung und Firma“

Wie darf ich mein Unternehmen nennen? Woher weiß ich, ob mein Name vielleicht schon vergeben ist? Welchen Einfluss hat die Wahl der Rechtsform auf den Namen? In dieser Veranstaltung erfahren Sie, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei der Namensgebung von Unternehmen gibt.

Dienstag, 30.09.2025, 10:00-11:00 Uhr

Anmeldungen werden ausschließlich über unsere Homepage entgegen genommen (s. Links).

Weitere Themen

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Dänemark die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (ERP) für Verpackungen. Obwohl diese Regelung erst 2025 in Kraft tritt, müssen sich die verpflichteten Unternehmen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und Planmengen melden.
Umwelt & Energie

Webinar: Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR): Was sich für Unternehmen ändert!

Die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation PPWR) ist beschlossen und bringt bedeutende Änderungen für nahezu alle Branchen mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten verbindliche Vorschriften für die nachhaltige und zirkuläre Gestaltung von B2B und B2C Verpackungen. Doch welche konkreten Anpassungen sind erforderlich? Wo gibt es Unterschiede zum bisherigen Recht? Was wird noch an Konkretisierungen zu erwarten sein? Wie können Lösungen aussehen? 

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