Ungewöhnlich schnell ist das Vereinfachungspaket zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM von Rat, Parlament und Kommission am 18. Juni 2025 inhaltlich beschlossen worden. Es enthält als Kernelement die neue Freigrenze für CBAM-Meldungen von 50 Tonnen im Jahr.
Die Vereinfachungen treten in Kraft, wenn sie im Amtsblatt stehen. Davor müssen Rat und Parlament noch formal zustimmen. Der abgestimmte Gesetzestext wird derzeit formal geprüft. Die Veröffentlichung könnte im Sommer erfolgen (Parlamentssitzung Anfang Juli). Die Veröffentlichung wird dann unter „Konsolidierte Fassungen“ hier erfolgen: Verordnung – 2023/956 – DE – cbam verordnung – EUR-Lex
Die Änderungsverordnung im Entwurf findet sich hier: EUR-Lex – 52025PC0087 – DE – EUR-Lex
Quelle: DIHK