Auf Anfrage der Europäischen Kommission bewertete ECHA die Risiken von Cr(VI)-Verbindungen sowie die sozioökonomischen Auswirkungen möglicher Beschränkungen. Die Agentur kam zu dem Schluss, dass eine EU-weite Beschränkung gerechtfertigt ist, da Cr(VI)-Verbindungen zu den gefährlichsten krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz zählen.
Die vorgeschlagene Beschränkung sieht Ausnahmen für bestimmte Anwendungen vor – etwa bei der Formulierung von Gemischen, der Galvanisierung auf Kunststoff- und Metallsubstraten sowie bei bestimmten Oberflächenbehandlungen – sofern strenge Grenzwerte für die Exposition und Emissionen eingehalten werden.
Nächste Schritte:
Eine sechsmonatige öffentliche Konsultation beginnt voraussichtlich am 18. Juni 2025. ECHA plant eine Online-Informationsveranstaltung, um den Prozess zu erläutern und die Beteiligung der Interessengruppen zu fördern.
Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA werden den Vorschlag bewerten. Die endgültige Entscheidung über die Beschränkung trifft die Europäische Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten.
Mehr Infos dazu gibt es auf der ECHA Webseite: All news – ECHA
Quelle: DIHK