Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und hat das Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im wichtigen Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie zu verbessern. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei herzustellen bzw. zu erbringen. Dazu zählen unter anderem Mobiltelefone, Computer und Geldautomaten, aber auch Online-Shops, Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen. Dabei betrifft das Gesetz nicht nur die Hersteller: Auch Händlern und Einführern werden Pflichten auferlegt.
In unserer kostenlosen Online-Veranstaltung möchten wir Ihnen gemeinsam mit Frau Nina Reinhard, Rechtsanwältin bei der Kanzlei BRANDI, die Möglichkeit bieten, sich rechtzeitig und umfassend auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Datum: Donnerstag, 27. März 2025
Uhrzeit: 10:00 bis 11:00 Uhr
Ort: Online via MS Teams
Inhalte der Veranstaltung:
- Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen, und welche Ausnahmen gibt es?
- Welche Produkte und Dienstleistungen sind gemeint, und was muss konkret erfüllt werden?
- Praktische Handlungsfelder und Beispiele zur Umsetzung.
Anmeldung: Die Teilnahme ist kostenlos, eine vorherige Anmeldung ist jedoch erforderlich. Bitte registrieren Sie sich HIER.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, frühzeitig die Weichen für die Umsetzung des BFSG zu stellen und gut vorbereitet in die Zukunft zu gehen.