Für die Ein- oder Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen Unternehmen eine gültige Registrierung im F-Gas-Portal der EU. Davon betroffen sind auch Fahrzeuge, die bspw. in Klimaanlagen solche Gase enthalten. Den Zollbehörden ist eine solche Registrierung auch für Erzeugnisse oder Einrichtungen vorzulegen, die diese Gase nur zum Funktionieren benötigen. Deshalb müssen auch Fahrzeuge oder andere Produkte registriert werden, die keine Kältemittel mit F-Gasen enthalten, jedoch später damit befüllt werden müssen.
Je nach Art der ein- oder auszuführenden F-Gase enthält die Verordnung weitere Vorschriften (bspw. Verbote, Quotenzuteilung, Berichtspflichten, Zertifizierungen). Umfangreiche Informationen mit Fragen und Antworten hierzu hat das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite bereitgestellt:
EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase | Umweltbundesamt
Die Ein- oder Ausfuhren von Gebrauchtwagen sind in der Regel nur zur Registrierung (gilt als Lizenz) verpflichtet. Diese muss auf dem F-Gase-Portal der EU erfolgen:
https://climate.ec.europa.eu/eu-action/fluorinated-greenhouse-gases/f-gas-portal_en
Die Seite ist derzeit nur auf englischer Sprache verfügbar. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung auf Deutsch:
https://climate.ec.europa.eu/document/download/2bea656f-cfc1-494a-99f2-12eff0334c0d_de?filename=policy_f-gas_guidance_document_de.pdf
Allgemeine Hinweise: Verantwortlich für das Portal und die Gesetzgebung zur F-Gase-Verordnung ist in der EU-Kommission die DG Clima.
Hier finden Sie auch häufig gestellte Fragen und Antworten zu diesem Themengebiet:
FAQ – Fluorinated Greenhouse Gases – Climate Action
Für Hinweise zum Portal (bspw. auch bei Löschung/Abmeldung) ist folgende E-Mail-Adresse hinterlegt: CLIMA-HFC-Registry@ec.europa.eu.
Verantwortlich für den Vollzug in Deutschland sind die Länder. Eine Liste der zuständigen Behörden finden Sie hier:
https://www.blac.de/documents/liste-behoerden-chemklimaschutzv-stand-03072024_1720009622.pdf
Quelle: DIHK