CBAM-Anmelder: Verfahren zur Registrierung verschiebt sich, DEHSt bittet um Geduld

Die Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt hat kurz vor Weihnachten darüber informiert, dass die Rechtsgrundlagen für das Registrierungsverfahren der CBAM-Anmelder noch fehlen. Das gilt sowohl für die EU-Verordnung als auch für die Novelle des Treibhausemissionshandelsgesetzes (TEHG).

Während das TEHG im Bundestag festsitzt, hat die Verzögerung der EU-Verordnung hoffentlich nur den Grund von Verbesserungsbedarf, der noch umgesetzt werden soll. Unsere Hinweise, dass Vereinfachungen für kleine, seltene und zuverlässige Importeure notwendig sind, sind zumindest auch in Brüssel registriert worden.

Die DEHSt empfiehlt in ihrem Newsletter, aufgrund der Verzögerungen erst einmal die Unterlagen für die Registrierung vorzubereiten.

Wichtig: Ohne Registrierung als Anmelder ist 2026 kein Import von CBAM-pflichtigen Waren (Zement, Stahl, …..Strom, Wasserstoff) mehr möglich.

Quelle:DIHK

Weitere Themen

Gründung & Start-Ups

Frauen und Gründung: Veranstaltung „Zeig dich!“ ein voller Erfolg

Rund 100 Frauen sind unserer Einladung gefolgt und haben sich beim Event „Frauen und Gründung: Zeig dich!“ intensiv über den Erfolgsfaktor Sichtbarkeit ausgetauscht. „Sich in einem vertrauensvollen Umfeld auszutauschen und vom gegenseitigen Empowerment zu profitieren – genau das ist es, was weibliches Unternehmertum stark macht“, hat IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke schon in der Begrüßungsrede betont.

weiterlesen