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Das Whistleblower-Gesetz verpflichtet u. a. Unternehmen ab 50 Beschäftigte Meldekanäle für Hinweise auf Rechtsverstöße einzurichten.

Infoblätter für Hersteller von CBAM-Waren in Nicht-EU-Ländern

Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission stellt neue Infoblätter für Hersteller von CBAM-Waren in Nicht-EU-Ländern auf verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Die neuen Infoblätter enthalten wichtige Informationen und nützliche Links für Unternehmen, die die folgenden Güter herstellen und in die EU exportieren: Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff, Eisen und Stahl.

Die Infoblätter finden Sie hier.

Sie sind auf folgenden Sprachen verfügbar: Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Chinesisch, Türkisch, Arabisch, Hindi, Serbisch, Ukrainisch und Mazedonisch

Quelle: europäische Kommision

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Auf dem Bild ist eine Glühbirne zu erkennen,
Umwelt & Energie

Praxisleitfaden für Unternehmen zur Umsetzung der Biodiversitätsberichterstattung veröffentlicht

Die Umweltstiftung Michael Otto hat einen praxisorientierten Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen dabei unterstützt, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfolgreich umzusetzen. In einem 12-monatigen Projekt, das in Zusammenarbeit mit insgesamt 37 Partnern aus Wissenschaft, Naturschutz, Wirtschaft und Wirtschaftsprüfung realisiert wurde, entstand ein Leitfaden, der eine effiziente und praktikable Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme gemäß der CSRD ermöglicht.

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Die Berichte müssen nun nicht mehr bis zum 31. Mai 2024, sondern bis zum 31. Dezember 2024 vorliegen. Erst dann wird das BAFA das Vorliegen der LkSG-Berichte sowie deren Veröffentlichung nachprüfen.
Umwelt & Energie

Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD): Deutsche Fassung der KOM-FAQs im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Mit der Bekanntmachung will die EU-Kommission die Rechtssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsangaben erhöhen.
Die Europäische Kommission hat am 13. November 2024 eine Bekanntmachung (C/2024/6792) veröffentlicht, die die Klarstellungen zu den Anforderungen der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464), der SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088) und der ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) beinhaltet.

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