Die Europäische Kommission hat am 13. November 2024 eine Bekanntmachung (C/2024/6792) veröffentlicht, die die Klarstellungen zu den Anforderungen der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464), der SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088) und der ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) beinhaltet.
Mit der Bekanntmachung will die EU-Kommission die Rechtssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsangaben erhöhen.
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Quelle: DHIK