Die neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Die neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die ab dem 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, bringt erhebliche Änderungen für Hersteller, Importeure und Händler von Verbraucherprodukten mit sich. In der Veranstaltung erfahren Sie, welche neuen Anforderungen insbesondere in Bezug auf Kennzeichnung und den Online-Handel gelten und wie Unternehmen die neuen Regelungen umsetzen können.

Unser Experte Dr. Patrick Noltensmeier, Rechtsanwalt in der Kanzlei Streitbörger in Bielefeld, wird die wesentlichen Neuregelungen und deren Auswirkungen auf den Unternehmensalltag erläutern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den neuen Verpflichtungen im Online-Handel, einschließlich der Anforderungen einer Risikoanalyse von Produkten. Zudem erhalten Sie wertvolle Hinweise, wie Sie die neuen Herausforderungen erfolgreich meistern können. Die Veranstaltung richtet sich an Hersteller, Einführer und (Online-)Händler von Verbraucherprodukten, die sich optimal auf die neue Verordnung vorbereiten möchten.

Die Veranstaltung ist kostenlos.

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Energie-Scouts OWL

Online-Informationsveranstaltung zum Projekt Energie-Scouts OWL 2026 am 11.12.2025

Online-Informationsveranstaltung zum Projekt Energie-Scouts OWL 2026 am 11.12.2025 von 9 – 9:45 Uhr via MS-Teams. Die Energie-Scouts beschäftigen sich nicht nur mit Energie, sondern auch mit dem effizienteren Umgang mit Ressourcen wie Wasser, Verpackungen, Abfall oder Chemikalien. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen direkt. Auch die Auszubildenden sammeln als Energie-Scouts wertvolle Erfahrungen. Dieses erfolgreiche Projekt wollen wir fortsetzen und Ihnen die Möglichkeiten zum Mitmachen erläutern.

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Um die Auswirkungen von CBAM auf die Wirtschaft aufzuzeigen, haben die IHKs NRW ein Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse sind hier abrufbar.
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Carbon Border Adjustment Mechanism: CBAM – update

Das Webinar zum CBAM-update findet online per MS Teams statt am 29.01. (11 – 12:30 Uhr). Als Experte steht Helge Wieggrefe, Geschäftsführer der kolum GmbH (Berlin), zur Verfügung. 2026 startet der kostenpflichtige Echtbetrieb des Systems für Unternehmen, deren jährliche Importmenge mindestens 50 Tonnen beträgt. Nur noch Unternehmen, die dann eine Zulassung als CBAM-Anmelder haben, können diese Waren noch importieren.

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