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7. Forum Ressourceneffizienz „Ressourcen schonen und zirkulär wirtschaften – Einblick in die Praxis“ am 21. Oktober 2024, 14:30 – 18:30 Uhr

Um ressourcenschonender zu wirtschaften, müssen wir in ganzheitlichen Kreisläufen denken und vom Produkt ausgehend auf den Nutzungskreislauf blicken, um Rohstoffe und Produkte so lange wie möglich in der technischen Nutzung und somit im Wirtschaftsprozess zu halten.

Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld informiert gemeinsam mit der IHK Lippe zu Detmold und der Effizienz-Agentur NRW Unternehmen über neue Entwicklungen und Aspekte im Themenfeld Ressourcenschonung und Circular Economy. Vorträge zu aktuellen Entwicklungen und Praxisberichte sind fester Bestandteil des Formats.

Der Hauptveranstaltung vorangehende Workshops zu den Themen „Circular Design“, „Treibhausgasbilanzierung“, „Digitalisierung“ und „Sustainable Finance“ geben konkrete Einblicke in Umsetzungsmöglichkeiten in Unternehmen.

Viktor Haase, Staatssekretär im NRW-Umweltministerium, wird die Veranstaltung eröffnen und an der Diskussionsrunde teilnehmen.

Weitere Informationen finden Sie HIER.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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