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Information und Erfahrungsaustausch zur Abwärmeplattform (nach EnEfG)

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) fordert Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mind. 2,77 GWh diverse Pflichten zur Steigerung der Energieeffizienz ab. Unter anderem sind regelmäßige Meldepflichten zu erfüllen. Bis Ende 2024 sind wesentliche Abwärmepotentiale im Unternehmen zu identifizieren, bei der Plattform für Abwärme (PfA) zu melden und dann jährlich entsprechende Änderungsmeldungen zu tätigen.

Was muss wie gemeldet werden? Hierzu bieten wir Ihnen einen kostenlosen Erfahrungsaustausch an. Als Experte steht uns Olaf Hauck, Leiter Consulting bei der Horizonte-Group Technik GmbH (Löhne) zur Seite, der uns einen Einblick in die gesetzlichen Grundlagen und die Funktionsweise der Abwärmeplattform geben wird.

Zielgruppe: Energieverantwortliche aus Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von 2,77 GWh und mehr. Für den Gesamtenergieverbrauch sind Strom, Wärme und auch Treibstoffe zu berücksichtigen.

Die Veranstaltung findet am 09.10.2024 in der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld statt.

Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie HIER.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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